Vereinsrisiko 1
Unbeschränkte Privathaftung der Vorstände
Als Vorstand oder Geschäftsführer eines Vereins haften Sie mit Ihrem Privatvermögen – erschreckenderweise unbegrenzt und nicht nur bei eigenen Fehlern:
Schon bei Fahrlässigkeit oder auch bei vergangenen Fehlern Ihrer Vorgängern, werden Sie zur Kasse gebeten.
Der Gesetzgeber impliziert, dass Sie alle Probleme bei Amtsantritt erkennen und ungeschehen machen können. Dass dies in der Praxis oft unmöglich ist, spielt bei der Haftungsfrage keine Rolle. Im Zweifel müssen Sie aufwendig selbst nachweisen, dass Sie sich nichts zu schulden kommen haben lassen.
Selbst wenn man aus dem Verein ausscheidet, gibt es teilweise 10 Jahre Nachhaftung; im Einzelfall sogar unbegrenzt lange.
Risiko-Zusammenfassung
Keine Unschuldsvermutung: Vorstand muss eigene Unschuld nachweisen
10+ Jahre Nachhaftung für eigene Fehler
Haftung für Entscheidungen der Vorgänger
Empfehlung
Privathaftung durch so genannte Vorstandshaftpflichtversicherung reduzieren bzw. ausschließen